klimaNÖtral

Maßnahmen

Maßnahmenkatalog

- Klimaneutralität 2040 als klares Ziel definieren: Dazu soll eine Strategie mit einem klaren Ausstiegsplan aus Öl, Gas und Kohle erstellt werden. Diese Strategie wird mit Maßnahmen hinterlegt werden, die nachweislich zur Erreichung des Ziels von 100 % erneuerbaren Energien führen. Gleichzeitig soll ein Monitoringsystem entwickelt werden, für das aktuelle Daten in den wichtigsten Bereichen (u.a. Gebäude, Mobilität, Erneuerbare) erhoben werden, um zielgerichtet nach- steuern zu können.

- Steuerungsmaßnahmen bei Zielverfehlung: Der Treibhausgasausstoß muss bis 2040 beendet sein. Hier ist die Landespolitik in der Pflicht die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass jährlich eine tatsächliche Reduktion der Emissionen erfolgt. Sollte einmal keine Reduktion stattfinden, wird es Regelungen geben, die automatisch in Kraft treten und die Reduktion im Folgejahr ermöglichen.

- Ausbau thermischer Sanierungen und Heizkesseltausch zur Erreichung einer Sanierungsrate von 3 %. Damit können tausende Arbeitsplätze geschaffen werden, zusätzlich profitieren die BürgerInnen von einem hohen Wohnkomfort und geringeren Energiekosten. Für Öl- und Gasheizungen soll es einen verbindlichen Phase-Out-Plan geben.

- Erarbeitung eines Mobilitäts-Masterplans: Dieser sieht eine starke Umschichtung auf den umweltfreundlichen Verkehr, wie Bahn, Bus und Fahrrad, vor und ist mit dem Ausstieg aus fossilen Energien bis 2040 kompatibel. Staus, Lärm und Abgase gehören damit der Vergangenheit an. Das entlastet die Bevölkerung und schafft umweltfreundliche und leistbare Mobilitätsangebote.

- Der Verkehr muss in Zukunft zu einem überwiegenden Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad und zu Fuß bewältigbar sein. Hier muss die Landespolitik in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs investieren und Rahmenbedingungen wie Radwege etc. schaffen. Insbesondere in ländlichen Gebieten ist es notwendig die öffentliche Anbindung zu verbessern.

- Energieeffizienz: Der Energieverbrauch ist bis 2040 beinahe zu halbieren.

- Der Ausbau erneuerbarer Energien muss an das Ziel der Klimaneutralität 2040 angepasst werden. Trotz dringend gebotener Energieeffizienz (Ziel: Halbierung des Energieverbrauchs) muss aufgrund der Elektrifizierung beim Heizen und Verkehr die Stromerzeugung zumindest verdoppelt werden. Für den naturverträglichen Ausbau von Ökostromanlagen bedarf es einer Energieraumplanung und der Festlegung von Zonen. So bleiben einerseits wertvolle Naturschutzflächen erhalten und andererseits gelingt ein naturverträglicher Ausbau erneuerbarer Energien. Zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ohne Abstriche bei der Qualität, ist es notwendig das Personal bei Behörden aufzustocken.

- Unterstützungsprogramme für den Ausbau der Bio-Landwirtschaft

- Unterstützungsprogramme für den Erhalt natürlicher Senken wie Moore und Wälder, die gleichzeitig der Artenvielfalt dienen.

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